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Allgemeine Geschäftsbedingungen der A. Sutter Fair Business GmbH


I. Allgemeines, Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im Verhältnis zu Unternehmern, die in
Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Als
Unternehmer im Sinn dieser Geschäftsbedingungen gelten sowohl natürliche als auch
juristische Personen,
rechtsfähige Personengesellschaften und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber
die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der A. Sutter Fair Business GmbH (SFB) an. Diese Bedingungen
gelten ausschließ­lich. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende
Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die SFB hat
ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

2. Für die vertraglichen Beziehungen zwischen der SFB und dem Auftraggeber gilt ausschließlich
deutsches Recht.

II. Vertragsschluss, Verantwortung

1. Mit der Auftragserteilung, die auf mündlichem, schriftlichem, elektronischem Weg
(per E-Mail oder Internet) oder per Telefax erfolgen kann, erklärt der Auftraggeber verbindlich
sein Vertragsangebot. Der erteilte Auftrag gilt jeweils nur für das im Bestellformular
angegebene bzw. mündlich vereinbarte Objekt. Im Fall der Auftragserteilung
auf elektronischem Weg erhält der Auftraggeber eine Zugangsbestätigung. Die Annahme
erfolgt vor Veröffentlichung durch eine Auftragsbestätigung, die auch auf elektronischem
Weg übermittelt werden kann.

2. Die SFB ist berechtigt, den Auftrag nicht anzunehmen oder behält sich ein Rücktrittsrecht
vor, falls ein Auftrag wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form zu
beanstanden ist, die Veröffentlichung für die SFB unzumutbar ist oder der Auftraggeber
mit einer fälligen Zahlung für vorhergehende oder laufende Aufträge
in Verzug ist.

3. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit,
Vollständigkeit und rechtliche
Zulässigkeit aller der SFB gegenüber gemachten Angaben.
Dies gilt insbesondere
für die zur Verfügung
gestellten Text- und Bildunterlagen sowie die über einen Link
zugänglichen Text- und Bilddateien. Die Benutzung von Rufnummern und /oder sonstigen
Daten Dritter bedarf deren Zustimmung; diese gilt bei Auftragserteilung an die SFB als
vom Auftraggeber eingeholt.
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung
seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere
Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrechte
verletzt werden. Dies gilt auch hinsichtlich von Rechten an Internet-Domains einschließlich
ihrer Registrierung und/oder Inhalten/Gestaltungen von Homepages und
Websites. Der Auftraggeber stellt die SFB von allen Ansprüchen
Dritter wegen einer
solchen
Rechtsverletzung und von den Kosten zur Rechtsverteidigung frei.

III. Unterlagen, Änderungen und inhaltliche Gestaltung

1. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Unterlagen verantwortlich.
Anzeigentexte, Logos, Druckvorlagen, Zeichnungen,
Daten sowie weiteres vom
Auftraggeber
zu Vertragszwecken zur Verfügung zu stellendes Material sind dem Auftrag
beizufügen oder spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung der SFB unaufgefordert
zu liefern. Stellt der Auftraggeber
die erforderlichen Unterlagen
nicht fristgemäß zur Verfügung, kann die SFB nach Setzung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist den
Vertrag kündigen
und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Auftraggeber
haftet dafür, dass übermittelte oder gespeicherte Daten frei von Computerviren, Trojanern
usw. sind. SFB ist berechtigt, solche Daten zu löschen, ohne dass dem Auftraggeber daraus
Ansprüche entstehen.
Die Rückgabe der SFB überlassenen Materialien nach Erfüllung
des Auftrages erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers.
Ohne Rückgabeverlangen endet die Pflicht zur Aufbewahrung der Unterlagen drei Monate
nach Erscheinen des Werkes. Die SFB ist nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist berechtigt,
die Unterlagen ohne Ankündigung zu vernichten.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eintretende Änderungen der SFB rechtzeitig schriftlich
mitzuteilen, so dass die technische Ausführung noch möglich ist. Änderungen
und Aktualisierungen
des ursprünglichen Auftrages erfolgen gegen Entgelt. Korrekturabzüge werden
nur für gestaltete Anzeigen
und nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers
versandt. Der Versand erfolgt nicht, wenn der Auftraggeber druckfertige
Filme bzw.
reproreife Vorlagen ohne Änderungswünsche zur Verfügung stellt oder der Auftraggeber
seinen Anzeigenwortlaut aus der vorhergehenden
Auflage unverändert beibehält.
Sendet
der Auftraggeber den Korrekturabzug nicht innerhalb der gesetzten Frist zurück
oder verlangt
schriftlich Änderungen, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
Platzierungsaufträge
werden nur berücksichtigt, wenn dies aus herstellungstechnischen
Gründen möglich ist. Die SFB kann den verlagsseitig festgelegten Zeitpunkt für das
Erscheinen einzelner
Projekte nicht garantieren. Sie haftet nicht für die Einhaltung dieses
Termins.

3. Für eine Eintragung in Messekataloge bzw. bei Online-Dokumenten sind die bestehenden
Vorgaben des Herausgebers eines Objektes (Messegesellschaft oder -veranstalter)
maßgeblich. Auf Inhalt und Aufbau dieser Vorgaben, insbesondere bei den Warenverzeichnissen
der Kataloge, hat die SFB keinen Einfluss. Auch bei anders lautendem Auftrag
können nur die Daten veröffentlicht werden, die vom Herausgeber
als gültig angegeben
wurden.
Um ein einheitliches Erscheinungsbild zu gewährleisten, trifft die SFB
über Fragen der Gestaltung (Textaufbau,
Schriftart, Größe, Graphik) die letzte Entscheidung.
Der Auftraggeber ist mit einer sinnvollen Kürzung des Textes dann einverstanden,
wenn der bestellte Eintragungsraum nicht ausreicht. Für die gekürzte Eintragung bleibt
die entsprechend geminderte Zahlungspflicht
des Auftraggebers bestehen.

IV. Kündigung, Höhere Gewalt

1. Bei Kündigung oder Einschränkung des Werkvertrages durch den Auftraggeber ist die
SFB berechtigt, ohne weiteren Nachweis des Schadens
eine Bearbeitungsgebühr bis zu
50 % der Auftragssumme zu verlangen. Dem Auftraggeber wird der Nachweis gestattet,
ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

2. Kann das Werk infolge höherer Gewalt, die SFB oder deren Zulieferer betrifft,
z.B. Arbeitskampfmaßnahmen, Ausfall von Energie, behördliche
Maßnahmen, nicht,
nicht in vollem Umfang oder nicht rechtzeitig erscheinen, ergeben sich daraus keine
Ansprüche des Auftraggebers.
Es erlischt jede Verpflichtung von SFB zur Erfüllung von
Aufträgen oder Leistung von Schadenersatz, insbesondere wird in diesen Fällen kein
Schadensersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen
oder Beilagen geleistet.

V. Preise, Zahlungsbedingungen

1. Die Anzeigenpreise ergeben sich aus der bei Auftragserteilung gültigen Preisliste der
SFB. Kosten für herzustellende Druckunterlagen, wie Reinzeichnungen und Filmvorlagen,
sind im Anzeigenpreis nicht enthalten. Gleiches gilt für das Einlegen von Werbebeilagen
oder die Befestigung
von Lesezeichen. Diese werden dem Auftraggeber gesondert in
Rechnung gestellt. Falls Online-Objekte für einen bestimmten Zeitraum
angeboten werden
und der Auftraggeber erteilt seinen Auftrag zur Veröffentlichung erst zu einem
späteren
Zeitpunkt, stellt SFB den gesamten Zeitraum des Online-Objekts in Rechnung
unabhängig von der in Auftrag gegebenen individuellen Veröffentlichung.

2. Die Preise verstehen sich zzgl. der bei Auftragserteilung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Wird der Steuersatz zwischen Abschluss des Vertrages oder Erscheinen des
Werkes
einer Veränderung unterworfen, so bleibt die Nachbelastung bzw. Rückvergütung
eines zu wenig oder zu viel berechneten Umsatzsteuerbetrages vorbehalten, sofern
vom Gesetzgeber keine andere Regelung vorgeschrieben ist.

3. Die Rechnung ist – unabhängig vom Erscheinen des Buches oder der Veröffentlichung
des Dokumentes
– sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug zahlbar. Bei Lastschrifteinzugsermächtigung
erfolgt die Abbuchung drei Tage nach Rechnungslegung. Rücklastschriften
werden
mit einer Bearbeitungsgebühr von 15,00 € berechnet. Die SFB behält
sich ein Recht auf Vorkasse ausdrücklich vor. Bei Zahlungsverzug
oder Stundung werden
Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz und Bearbeitungskosten
berechnet. Die zweite und jede weitere
Mahnung wird mit 3,00 € in Rechnung gestellt.
Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer ausschließ­lich auf
eines der auf der Rechnung genannten Konten der SFB einzuzahlen.

4. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn
seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der SFB nicht bestritten sind.
Der Auftraggeber ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als
sein Gegenanspruch
auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

VI. Gewährleistung

1. Erkennbare Mängel sind der SFB innerhalb von 30 Tagen, bei Vollkaufleuten unverzüglich,
nach der Freischaltung oder nach Erscheinen schriftlich anzuzeigen. Später
eingehende
Mängelrügen werden von der SFB nicht berücksichtigt; die Eintragung
gilt
dann als genehmigt.

2. Ist die in Auftrag gegebene Eintragung ganz oder teilweise nicht oder in inhaltlich veränderter
Form erschienen, so hat der Auftraggeber kein Recht auf Nacherfüllung, insbesondere
nicht auf Neudruck, Einfügung oder Versendung von Berichtigungsnachträgen.
Im Fall einer kostenpflichtigen Anzeige hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Minderung
des Rechnungsbetrages
für die Eintragung oder auf Rücktritt vom Vertrag. Bei
Beanstandungen elektronischer Dokumente ist SFB unter Ausschluss
anderer Ansprüche
zur Nacherfüllung verpflichtet. Diese erfolgt montags bis freitags zu geschäftsüblichen
Zeiten. In den Fällen verzögerter, unterlassener oder misslungener Nacherfüllung kann
der Auftraggeber
jedoch vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung
verlangen.

3. Bei telefonisch aufgegebenen Texten oder Textänderungen bestehen keine Gewährleistungs-
oder Schadensersatzansprüche.

VII. Haftung

1. Die SFB haftet bei Schadensersatzansprüchen wegen Pflichtverletzungen der SFB, ihrer
gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen
für vorsätzliche oder grob fahrlässig
verursachte Schäden der Höhe und der Art nach unbeschränkt. Die SFB haftet nicht für
einfach
fahrlässig verursachte Schäden, es sei denn, es wurden wesentliche Vertragspflichten
verletzt, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig sind
(Verletzung von Kardinalpflichten).

2. Bei einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten haftet die SFB nur für vertragstypische
und bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbare Schäden. Sie haftet
in diesem Fall nicht für mittelbare Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.

3. Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann ist, ist die Haftung der SFB für grobes Verschulden
ihrer Erfüllungsgehilfen der Höhe nach begrenzt auf bei derartigen
Verlagsgeschäften
vorhersehbare Schäden.

4. Die Haftung der SFB ist in jedem durch sie verursachten Schadensfall für alle Schäden
auf 12.500,00 € begrenzt, es sei denn, der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht worden.

5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn Ansprüche aus einer Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
geltend gemacht werden, wenn
sich die Haftung zwingend aus dem Produkthaftungsgesetz
ergibt, wenn es um eine
Garantieerklärung geht oder um einen Fall arglistigen Verschweigens eines Mangels.

6. Die SFB wird den Auftrag bei Online-Objekten zeitnah zur Auftragsannahme ausführen.
Sie haftet nicht wegen Verzuges, wenn die Veröffentlichung
wegen zeitlicher Engpässe
im Arbeitsprozess erst verspätet erfolgen kann. Eine Zusicherung der Veröffentlichung zu
einem bestimmten Zeitpunkt bedarf der Schriftform.

7. Wenn die bestellte Werbung in einem Online-Objekt veröffentlicht ist, berechtigt ein
kurzfristiger Ausfall des Systems aufgrund technischer Notwendigkeit nicht zu Schadensersatzansprüchen.

8. Soll Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die
Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist. Eine Bestätigung
über den Liefertermin bedarf der Schriftform.

VIII. Verjährung

Gewährleistungs- und/oder Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren
innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.
Dies gilt nicht für die Verjährung
von Ansprüchen, die auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
beruhen sowie für die in VII.5. genannten Fälle.

IX. Werbungsmittler

Handelsvertreter oder Agenturen, die nicht Vertragspartner sind, erhalten von SFB keine
Mittlervergütung.

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Essen. Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person
des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen
ist, ist Essen
Gerichtsstand; die SFB ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Wohnsitzgericht
zu verklagen.
Falls der Auftraggeber
nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik
Deutschland
verlegt, ist Essen Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt sind.

XII. Daten

1. Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen
Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert.

2. Der Auftrageber erklärt sich mit einer möglichen Veröffentlichung seiner in dem Auftrag
genannten Daten und Anzeigentexte in weiteren von der SFB erstellten Verlagserzeugnissen
in gedruckter und elektronischer Form einverstanden. Ein Anspruch auf Veröffentlichung
ergibt sich aus dieser Klausel nicht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der A. Sutter Fair Business GmbH

Essen, Januar 2010